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Altersvorsorgedepot ab 2027 · verständlich entscheiden

Altersvorsorgedepot Förderung 2027: Welche Beitragsstufe passt?

Die größte Förderquote und die größte Förderung sind nicht dasselbe. Entscheidend ist, welchen Beitrag Sie verlässlich tragen können und wie viel zusätzliche Vorsorge damit entsteht.

Redaktionelle Verantwortung: John Pierre Galrao · Inhaltlich geprüft:

Vergleichen Sie zuerst Eigenbeitrag und Eurozulagen. Eine hohe Prozentzahl beantwortet noch nicht, ob Ihre spätere Versorgung ausreicht.

Unsere eigene Beitragsstufenauswertung

Die folgende Tabelle ist eine eigene, reproduzierbare Auswertung der gesetzlichen Beitragsformel. Sie zeigt ein Jahr mit unmittelbarer Berechtigung, ohne Berufseinsteigerbonus und ohne zusätzliche Steuerentlastung. Unterstellt sind gleichmäßige eigene Monatsbeiträge. Für ein gegebenenfalls zugeordnetes Kind besteht im betrachteten Jahr ein relevanter Kindergeldanspruch. Es handelt sich nicht um einen Anbietervergleich.

Modell 2027: Eigenbeitrag und mögliche Zulagen
Eigener MonatsbeitragEigener JahresbeitragGrundzulageDepotzufluss ohne KinderZufluss mit einem Kind
10 €120 €60 €180 €300 €
25 €300 €150 €450 €750 €
30 €360 €180 €540 €840 €
150 €1.800 €540 €2.340 €2.640 €

Mit Ihren Angaben weiterdenken

Ihre Förderung und spätere Leistung

Rechner in groß öffnen

Die vollständigen ursprünglichen Rechner bleiben nutzbar. Gemeinsame Angaben werden im selben Browser Tab übernommen. Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen sind getrennte Angaben.

So entstehen die vier Ergebnisse

Für einen Jahresbeitrag E ab 120 € berechnet sich die unmittelbare Grundzulage in diesem Modell als 0,5 × min(E, 360) + 0,25 × max(0, min(E, 1.800) − 360). Ein zugeordnetes begünstigtes Kind ergänzt min(E, 300). Die Tabellenwerte sind die Summe aus Eigenbeitrag und diesen Zulagen. Kosten, Erträge und Auszahlungssteuern sind bewusst noch nicht enthalten.

Der Schritt von 10 auf 25 € im Monat erhöht bei einem Kind den eigenen Jahresbeitrag um 180 €. Die hier mögliche Gesamtzulage steigt zugleich von 180 auf 450 €, also um 270 €. Der zusätzliche jährliche Depotzufluss beträgt 450 €. Das ist eine Wirkung der unterschiedlichen Zuschussstufen, keine angenommene Börsenrendite.

Zwei Prozentangaben mit verschiedenen Aussagen

Bei 30 € monatlich und ohne Kinder kommen 180 € Zulage zu 360 € Eigenbeitrag hinzu. Der Zuschuss im Verhältnis zu Ihrem Beitrag beträgt 50 %. Der Förderanteil am gesamten Zufluss beträgt 180 geteilt durch 540, also 33,3 %. Wenn ein Rechner von einer Förderquote spricht, müssen Sie erkennen können, welche dieser Größen gemeint ist.

Bei 150 € monatlich erreicht die Grundzulage 540 €. Das ist ein höherer Eurobetrag, obwohl die beiden entsprechenden Quoten auf 30 % beziehungsweise rund 23,1 % sinken. Wer allein die höchste Quote auswählt, kann deshalb einen wesentlich niedrigeren Altersvorsorgebeitrag erhalten. Für das persönliche Ziel zählt zusätzlich, wie groß das spätere Kapital werden soll.

Erstes Jahr und spätere Jahre auseinanderhalten

Ein ausgewählter Berufseinsteigerbonus kann das erste berechtigte Jahr um einmalig 200 € verbessern. Er gehört nicht in jedes Folgejahr. Ebenso endet eine Kinderzulage mit dem tatsächlichen Anspruch und der jeweiligen Zuordnung. Die günstige Ausgangslage eines Haushalts darf nicht unverändert bis zur Rente verlängert werden, wenn die Kinderförderung vorher ausläuft.

Die Steuerprüfung kann einen zusätzlichen Vorteil ergeben. Dieser wird um die bereits zustehenden Zulagen bereinigt und darf nicht nochmals vollständig als Förderung dazugerechnet werden. Ob Sie eine Erstattung ausgeben oder später wieder anlegen, ist eine eigene Entscheidung. Der Depotzufluss aus der Tabelle verändert sich dadurch nicht automatisch.

Welche Stufe passt zu Ihrem Budget?

Prüfen Sie drei Perspektiven: Welchen Beitrag können Sie regelmäßig bezahlen, welchen Förderbetrag möchten Sie ausschöpfen, und welche spätere Auszahlung benötigen Sie? Für eine unregelmäßige Einnahmesituation kann ein niedrigerer dauerhaft tragbarer Betrag sinnvoller sein als eine hohe Sparrate mit späterem Abbruch. Der Rechner erlaubt deshalb auch ein eigenes Budget und eine Zielplanung.

Die 10 € im Monat entsprechen hier rechnerisch der jährlichen Förderuntergrenze. Das ist keine bestätigte Mindestprämie eines konkreten LVM Produkts. Für mittelbar berechtigte Ehepartner gilt eine andere Berechnung. Bitte übertragen Sie die Tabelle nicht ungeprüft auf diese Konstellation.

Primärquellen und Prüfstand

Geprüft am 30. Oktober 2026. Gesetzliche Regeln, Herstellerinformationen und eigene Modellbeispiele werden getrennt behandelt. Einzelne amtliche FAQ Abschnitte wurden bei eingeschränktem Direktabruf zusätzlich anhand des offiziellen Suchindexes und der beschlossenen Gesetzesfassung abgeglichen.

  1. Deutscher Bundestag: beschlossene Ausschussfassung 21/4996
  2. Deutscher Bundestag: Reformbeschluss vom 27. März 2026
  3. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform

Methodik, Versionen und bekannte Vereinfachungen